z.B: letzten Monat habe ich 112 Stunden gearbeitet, 28 Stunden war ich krank, mir wurden aber nur bei den tatsächlich geleistenden 112 Arbeitsstunden der Branchenzuschlag bezahlt, bei den restlichen 28 Krankheitsstunden wurde nur der grundlohn ohne Branchenzuschlag bezahlt. Wie sind die Branchenzuschläge bei Krankheit, Urlaub oder Feiertagen zu berücksichtigen? Wichtig bei Arztbesuchen während der Arbeitszeit, wenn keine akute Erkrankung vorliegt: Behandlung oder Untersuchung muss medizinisch notwendig sein.

Bei der Feststellung des Vergleichsentgelts im Kundenbetrieb bleibt das Äquivalent einer durchschnittlichen Leistungszulage der Branche unberücksichtigt. Arbeitnehmer*innen müssen in der Arztpraxis darum bitten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen Das heißt, die Branchenzuschläge sind bei der Bezahlung von Krankheit, Urlaub und Feiertagen zu berücksichtigen. Die Branchenzuschläge sind ein fester Entgeltbestandteil. Kann die Zahlung der Branchenzuschläge gedeckelt werden? Auch werden häufig sogenannte übertarifliche Zulagen bei der Bezahlung während der Krankheit unterschlagen. Und eine zweite Frage, bei meiner Abrechnungen stehen seit dem 1.12.13 nur noch die wirklich geleisteten Arbeitsstunden, Stunden für Urlaub oder Krankheit steht nur der Endbetrag. Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu sechs Wochen werden bei der Einsatzdauer und damit bei der Berechnung der Stufen mitgezählt. Ein Trick ist immer wieder, die tarifliche Normalarbeitszeit mit 7 Stunden anzusetzen, anstatt die tatsächliche Arbeitszeit im Kundenbetrieb, die häufig 8 Stunden beträgt. für Urlaub und Krankheit … Oben rechts auf der Abrechnung Zeitlohn und Bezahlte Std. Wie wirken sich Feiertage, Urlaub oder Krankheit aus? sind identisch obwohl 27,85 Std. Und wenn mein Arbeitgeber wechselt, mein Einsatzbetrieb aber der … Unsere Erfahrung ist bisher, dass die Arbeitsrichter oft keine so rechte Meinung zum Thema haben.

Wird der Branchenzuschlag bei Krankheit fortgezahlt ? Auch wenn die tariflichen Regelungen zum Branchenzuschlag gut und soweit klar sind, entstehen in der Praxis Probleme bei der Abrechnung.