Drittes Geschlecht: Eine 'historische Entscheidung'. 1 in Verbindung mit Art. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden.

1 Abs. 08.11.2017, 17:28 Uhr 00:38 Min. Das Bundesverfassungsgericht erlässt ein drittes Geschlecht Am 10.

Oktober entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsgesetz neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ ein drittes Geschlecht positiv angeboten werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: In Zukunft wird es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. 2 Abs.